Anfangs des 17.Jahrhunderts erfahren wir über Wermsdorf aus
einem Bericht über den Bau des Zöptauer Pfarrhauses, wobei
hier auch wermsdorfer Bauern mit ihren Fuhrwerken aushelfen mussten.
Wortwörtlich wurde hier berichtet, dass sie "nicht viel gedient
haben, weil sie nur einspännig gefahren sind." Weil zu der Zeit
Wermsdorf zum Pfarramt Zöptau zugehörig war, haben die
Wermsdorfer in den Jahren 1607 - 1609 auch beim Bau der Zöptauer
Kirche geholfen. Aus dieser Zeit haben wir erste Erwähnung
über einen wermsdorfer Richter, welcher ein gewisser Jakob
Schiritz war. Nur aus diesen schlichten Erwähnungen über
untertänige Realitäten auf Ullersdorfer Herrschaft ist
offenkundig, dass die Fronpflicht und die Zahlungen in die
herrschaftliche Kasse am Ende des 16. und am Anfang des 17.
Jahrhunderts unverhältnismäßig gestiegen sind und die
Untertanen selbst sehr belastet wurden. Die haben deswegen gegen ihre
Herrschaften, insbesondere gegen Johann den Jüngeren von Zierotin,
rebelliert und haben sich über ihn sogar beim Kaiser Rudolf II.
beschwert. Sie haben 1581 dem Kaiser eine Beschwerde zukommen lassen,
und dieser hat dann befohlen, diese Beschwerde ordentlich bei
mährischem Landgericht zu untersuchen. Unter dieser Anklage war
auch die Unterschrift des wermsdorfer Richters. Das Gericht hat sich
aber gegen die aufsässige Untertanen geäußert und hat
sie ihren Herrschaften zur Bestrafung ausgeliefert. Nach dem Tod des
Johannes des Jüngeren von Zierotin in Jahre1608 wurde das
ursprüngliche ullersdorfer Herrschaftsgut unter seinen zwei
Söhnen geteilt. Auf das restlichen ullersdorfer Herrschaftsgut,
welches Jan Jetrich geerbt hat, und das wiesenberger Herrschaftsgut,
welches Premek II. geerbt hat. Das Dorf Wermsdorf wurde dann zum
wiesenberger Herrschaftsgut zugehörig.
Der Besitzerwechsel hatte aber für die Untertanen keine Besserung
der Lage gebracht, eher umgekehrt. Wachsende Spannungen zwischen den
Katholiken und Protestanten und aufziehender militärischer Ausgang
des Glaubenskonfliktes haben eher den Bedarf an Geld, bei den politisch
engagierten Zierotin, erhöht. Genauso wie auf dem ullersdorfer
Gut, auch die wiesenberger Untertanen haben die Standesunruhen in
Böhmen und Mähren ausgenutzt und haben gegen ihre
Herrschaften rebelliert. Sie wurden aber wieder gezwungen klein
beizugeben und das bei noch schwereren Bedingungen. Mit dem
schriftlichen Abkommen (Revers) vom 25. Juli 1620 haben sich die
wermsdorfer Untertanen verpflichtet, dass sie sich nicht mehr gegen
ihre Herrschaft widersetzen und nicht rebellieren werden. Das Dokument
lädt dann für die Rebellen noch schwerere Fronpflichten auf.
Aus der Datierung kann man sehen, dass hier die Bauernunruhen
früher unterdrückt wurden als auf dem ullersdorfer
Herrschaftsgut, wo Jan Jetrich ähnliches Abkommen mit seinen
Untertanen erst am 10. März 1621 geschlossen hat. Gegenüber
dem ullersdorfer Abkommen ist das Abkommen mit den Wermsdorfern sehr
konkret in Begrenzung von Freiheiten. Die Fronpflichten beinhalteten
Arbeiten mit Pferden am Zöptauer Hof, Holz hacken in
Herrschaftlichen Wäldern, Gras mähen, aber auch Steine zum
Bau fahren, Verfrachtung des Kalksteines zur Kalkbrennerei nach
Ullersdorf , Verfrachtung der Specksteine zum Ausmauern von Öfen,
Herstellung von Holzkohle usw.
Von den Plagen des 30-Jährigen Krieges wurde das Dorf Wermsdorf,
genauso wie die ganze ullersdorfer und wiesenberger Herrschaft
verschont. Der Besitzer der wiesenberger Herrschaft, Premek II., wurde
zwar als Beteiligter am ständischen Widerstand gegen den Kaiser
zum Verlust von ¾ seines Vermögens und zum Verlassen des
Landes verurteilt, aber die Kriegszeit voller Verwirrungen hat ihm
praktisch ermöglicht, sein Gut weiterhin zu verwalten, trotz dem,
dass er im lutherischen (protestantischen) Glauben verharrte. Auf der
ullersdorfer Pfarrei wurde schon 1624 ein katholischer Priester, Franz
Albani eingesetzt und hiesige Leibeigenen sollten von einem zu anderem
Tag zum neuen Gauben übertreten. Zur offiziellen Annahme des
katholischen Glaubens auf dem wiesenberger Herrschaftsgut ist es am 23.
März 1625 gekommen. Nach Zöptau, wohin die Wermsdorfer
zugehörig waren, ist der erste katholische Priester Andreas
Schaller erst im Jahre 1631 gekommen. Gleich danach musste der hiesige
lutherische (heute evangelische) Geistlicher Johann Clerius nach
Schlesien gehen und mit ihm sind auch manche Bergleute und
Grubenangestellte lutherischen Glaubens aus Wermsdorf mitgegangen,
sodass für bestimmte Zeit "der Betrieb der herrschaftlichen
Eisenerzgruben unterbrochen wurde." Für beide
Herrschaftsgüter hat der olmützer Konsistorialrat angefangen,
seine Zuständigkeit geltend zu machen, und das so
uneingeschränkt, dass man sogar im Jahre 1652 die Beisetzung des
Premek II. von Zierotin in die Familiengruft in der ullersdorfer Kirche
untersagt hat.
Neumann führt als den ersten katholischen Pfarrer in Zöptau,
Matthias Leander Schmidt, erst im Jahr 1675 auf. Trotz
Kriegsverwirrungen ist das Verweilen eines lutherischen Geistlichen auf
der wiesenberger Herrschaft bis zum Jahre 1675 sehr unwahrscheinlich,
heißt, also beinahe 50 Jahre seit dem Ausrufen der erneuerten
Landesverfassung, die den Aufenthalt von Personen anderes als
katholischen Glaubens im Gebiet der mährischen Markgrafschaft
streng verbietet.
Die wermsdorfer Untertanen haben auch am umfangreichen Aufstand gegen
die ullersdorfer Herrschaft im Jahre 1659 teilgenommen, welcher gerade
in den Gemeinden, die zum zöptauer Hof zugehörig wurden,
namentlich in Rudelsdorf, angefangen habe. Wie es schon erwähnt
wurde, durch das Abkommen aus dem Jahre 1573, wurden die Untertanen vom
zöptauer Hof und im Rudelsdorf von der jährlichen Zahlung der
Fronpflicht befreit. Premek III. hat ihnen aber immer schwerere
unfreiwillige Fronarbeiten auferlegt. Die Rudelsdorfer haben zuerst
beim olmützer Landgericht um Hilfe gebeten, aber als dann auch der
für sie vorteilhafter Gerichtsurteil keine Besserung gebracht
hatte, haben sie rebelliert. Binnen Kurzem ist es ihnen gelungen
weitere 15 Untertanen der ullersdorfer und wiesenberger Herrschaft,
unter denen auch Untertanen aus Wermsdorf nicht gefehlt haben, auf ihre
Seite zu gewinnen. Diese Rebellion hatte so an Stärke genommen,
dass es den rebellierenden Bauern gelungen ist sogar bis ins
ullersdorfer Schloss vorzudringen und diesen teils auszurauben. Premek
III. hat eine Armee berufen und hat sich beim Kaiser über seine
Untertanen beschwert. Der Kaiser hat mit seinem Urteil vom 26. April
1662 die Hauptführer der Rebellion, die Richter aus Ullersdorf,
Marschendorf, und Weikersdorf, zum Tode durch Enthauptung verurteilt.
Die Vertreter der rebellischen Dörfer mussten dann auf den Knien
ihre Herrschaften um Vergebung bitten und ihr Gehorsam mit einem
unterwürfigen Abkommen besiegeln. Gleichzeitig wurde ihnen das
Recht aberkannt, das Gemeindesiegel benutzen zu dürfen, so dass
sie die Hauptmänner, den Herrn Podstatzký, den Herrn
Bordejský, den Herrn von Zierotin und Herrn Montana bitten
mussten, ihre Siegel unter dieses Abkommen zu setzen. Zu
Bauernaufständen und Rebellionen kleineren Umfangs kam es auf
ullersdorfer und wiesenberger Herrschaft auch danach. Zu den letzten
Unmutsausdrücken und Konflikten mit den Herrschaften über
Fronpflichten kam es noch in den 70er Jahren des 18. Jahrhunderts.